UPP.ONE
Inhaber:
Kolonnenstr. 8
10827 Berlin
Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen , handelnd unter der Geschäftsbezeichnung UPP.ONE (nachfolgend „UPP.ONE“), und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“).
- Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn UPP.ONE ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- Das Angebot von UPP.ONE richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde seine Unternehmereigenschaft.
§ 2 Leistungsumfang und Vertragsschluss
- Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Marketing-Effizienz, E-Commerce, Onlinegeschäft, Analyse, Strategie und damit verbundener Beratungsleistungen. Alle Leistungen werden grundsätzlich als Dienstvertrag erbracht. Soweit im Einzelfall ein konkret beschriebenes Arbeitsergebnis geschuldet ist, gelten ergänzend die hierfür vereinbarten Regelungen zu Prüfung und Mängelrüge. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
- Die Darstellung von Leistungen im Online-Shop oder auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot von UPP.ONE dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot zum Vertragsschluss abzugeben.
- Mit Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Die automatisierte Eingangsbestätigung der Bestellung dokumentiert lediglich den Zugang der Bestellung und stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
- Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn UPP.ONE das Angebot des Kunden ausdrücklich in Textform annimmt, mit der Leistungserbringung beginnt oder eine Rechnung stellt. UPP.ONE ist berechtigt, Bestellungen innerhalb angemessener Frist nach Eingang anzunehmen oder abzulehnen. Bei individuell erstellten Angeboten kommt der Vertrag abweichend hiervon durch Gegenzeichnung des Angebots durch den Kunden oder durch ausdrückliche Annahme in Textform zustande. Die Regelungen zum Bestellprozess gelten nur für Bestellungen über die Website oder einen Online-Shop von UPP.ONE.
- UPP.ONE behält sich vor, Bestellungen vor Annahme zu prüfen und im Einzelfall eine angebotene Zahlungsart nicht zu akzeptieren, eine andere Zahlungsart vorzuschlagen oder die Bestellung abzulehnen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Zweifeln an der Unternehmereigenschaft, unvollständigen Angaben, fehlender Mitwirkung, begründeten Ausfallrisiken oder sonstigen Umständen, die einer ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung entgegenstehen.
- Zusätzliche Leistungen oder Änderungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (Change Requests), bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform und werden nach Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen vergütet.
- Die von UPP.ONE erbrachten Leistungen stellen ausdrücklich keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Die unternehmerische Entscheidung und das daraus resultierende Risiko obliegen allein dem Kunden.
- Besondere Leistungszusage („ROI-Garantie“) – nur bei ausdrücklich als Potenzialanalyse beauftragten Leistungen
Diese besondere Leistungszusage gilt ausschließlich, wenn die Leistung im jeweiligen Angebot ausdrücklich als „Potenzialanalyse“ mit „ROI-Garantie“ bezeichnet wird. In diesem Fall sichert UPP.ONE zu, im finalen Analysebericht (dem „Abschluss-Blueprint“) ein nachweisbares Einspar- oder Wachstumspotenzial in Höhe von mindestens EUR 9.500,00 (netto) auszuweisen. Berechnungsgrundlage sind die vom Kunden bereitgestellten Leistungs- und Abrechnungsdaten der letzten drei Monate; das Potenzial wird als monatlicher Wert ermittelt und auf 12 Monate hochgerechnet. Maßgeblich ist allein die von UPP.ONE im Abschluss-Blueprint nachvollziehbar dokumentierte Berechnung zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden. Die Zusage bezieht sich ausschließlich auf die Ausweisung des Potenzials im Abschluss-Blueprint; eine Realisierung des Potenzials wird nicht geschuldet.
Diese Zusage setzt die vollständige und korrekte Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden gemäß § 3 voraus. Bei nachweislich unvollständigen oder falschen Kundendaten entfällt der Anspruch aus dieser Zusage.
Weist der Abschluss-Blueprint das Mindestpotenzial nicht aus und rügt der Kunde dies fristgerecht als wesentlichen Mangel gemäß § 6, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung der für die Potenzialanalyse gezahlten Vergütung in Höhe der netto entrichteten Pauschalvergütung. Rückerstattungen erfolgen binnen 30 Tagen nach Zugang der berechtigten Rückforderungs-Anzeige. Mit Zahlung der Rückerstattung sind alle Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit dem Nichterreichen des Mindestpotenzials abgegolten; das Nutzungsrecht gemäß § 5 erlischt in diesem Fall.
Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig; ausgeschlossen sind hiervon Schadensersatzansprüche aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie Ansprüche, die zwingend gesetzlich nicht ausgeschlossen werden können. Diese Garantiebestimmung gilt ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, UPP.ONE alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen unaufgefordert, vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen. UPP.ONE ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
- Die fristgerechte Erfüllung der Mitwirkungspflichten ist eine wesentliche Vertragspflicht. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend; UPP.ONE ist berechtigt, den durch die Verzögerung entstandenen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen. Bei erheblicher Verletzung der Mitwirkungspflichten ist UPP.ONE berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen bleibt unberührt.
- Der Kunde stellt UPP.ONE von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Kunde nicht zur Bereitstellung oder Verarbeitung der Daten berechtigt war. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung.
§ 4 Vergütung, Zahlung und Vorauszahlungen
- Es gelten die im Angebot von UPP.ONE genannten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Sofern im Angebot vereinbart, ist eine Abschlagszahlung in Höhe von bis zu 50 % der vereinbarten Pauschalvergütung bei Auftragserteilung fällig.
- Die im Bestellprozess jeweils angezeigten Zahlungsarten gelten nur vorbehaltlich ihrer Verfügbarkeit und vorbehaltlich einer Annahme der Bestellung durch UPP.ONE. UPP.ONE ist berechtigt, im Einzelfall eine andere als die ursprünglich gewählte Zahlungsart vorzuschlagen oder die Annahme der Bestellung von Vorkasse abhängig zu machen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht.
- Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist UPP.ONE berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern.
§ 5 Urheber- und Nutzungsrechte
- UPP.ONE bleibt Inhaber aller Urheberrechte und sonstigen Verwertungsrechte an den erstellten Arbeitsergebnissen (Analysen, Berichte, Konzepte etc.).
- Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt UPP.ONE dem Kunden das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse ausschließlich für eigene interne Geschäftszwecke zu nutzen.
- Jede darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte, bedarf der vorherigen Zustimmung von UPP.ONE in Textform. Vor vollständiger Zahlung ist dem Kunden lediglich ein vorläufiges, widerrufliches Nutzungsrecht zur Prüfung eingeräumt.
§ 6 Prüfung und Abnahme
- UPP.ONE stellt dem Kunden die Arbeitsergebnisse in elektronischer Form zu. Der Kunde ist verpflichtet, die Arbeitsergebnisse innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Zugang auf etwaige Mängel zu prüfen und diese in Textform unter Angabe einer nachvollziehbaren Mangelbeschreibung mitzuteilen.
- Werden innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel gerügt, gelten die erbrachten Leistungen als genehmigt (Abnahmefiktion). Wesentliche Mängel sind solche, die die vereinbarte Nutzung des Ergebnisses für den vertraglich vorgesehenen Zweck erheblich beeinträchtigen.
- Eine Mängelrüge entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungs- oder Mitwirkungspflichten.
§ 7 Gewährleistung
- Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge hat UPP.ONE das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) innerhalb einer angemessenen Frist. UPP.ONE ist zur zweimaligen Nacherfüllung berechtigt.
- Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern. Ein Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, es sei denn, UPP.ONE hat den Mangel arglistig verschwiegen.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 8 Haftung
- UPP.ONE haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet UPP.ONE nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Insgesamt ist die Haftung von UPP.ONE für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – begrenzt auf die Höhe der Nettovergütung, die der Kunde für die konkret betroffene Leistung gezahlt hat, mindestens jedoch EUR 5.000,00.
- UPP.ONE haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Vertraulichkeit & Referenznennung
- Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
- Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht für die Dauer des Vertrages und für fünf (5) Jahre nach dessen Beendigung fort.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass UPP.ONE ihn nach erfolgreichem Projektabschluss als Referenzkunden (mit Namen und Logo) nennen darf. Diese Zustimmung kann der Kunde jederzeit in Textform für die Zukunft widerrufen.
§ 10 Datenschutz, AVV und Anonymisierung
- Soweit UPP.ONE im Rahmen der beauftragten Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO vorliegen, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Nur in diesen Fällen wird der AVV Bestandteil der vertraglichen Beziehung.
- UPP.ONE ist berechtigt, die im Rahmen der Leistung verarbeiteten Daten in vollständig und irreversibel anonymisierter Form oder als entsprechend anonymisierte Aggregationen für interne Zwecke, insbesondere für Benchmarking, Produktoptimierung, Qualitätssicherung und die Weiterentwicklung eigener Leistungen, sowie zur Erstellung und Bereitstellung anonymisierter Benchmark-, Vergleichs- und Marktauswertungen gegenüber Kunden zu nutzen, sofern eine Re-Identifikation nach dem Stand der Technik und unter Berücksichtigung aller Mittel, die vernünftigerweise eingesetzt werden könnten, ausgeschlossen ist. In diesem Fall handelt es sich nicht mehr um personenbezogene Daten.
- Die Rückgabe und Löschung von personenbezogenen Daten, die im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, richtet sich abschließend nach den Bestimmungen des Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV).
§ 11 Subunternehmer
- UPP.ONE ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Pflichten Subunternehmer heranzuziehen. UPP.ONE bleibt für das Verhalten der Subunternehmer wie für eigenes Handeln voll verantwortlich. Werden hierbei Subunternehmer zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden eingesetzt (Subprozessoren), gelten die besonderen Verfahrensregelungen zur Information und Genehmigung gemäß dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
§ 12 Höhere Gewalt (Force Majeure)
- Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit diese auf Umständen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien, großflächige IT-Ausfälle).
§ 13 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Formklausel.
- Der Kunde darf Forderungen aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung von UPP.ONE in Textform an Dritte abtreten.
- Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
